Wir beschäftigen eine Mitarbeiterin auf geringfügiger Basis. Kürzlich hat sie uns einen Rentenbescheid über eine Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.05.2025 eingereicht. Aktuell wird sie mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6100 abgerechnet. Die Mitarbeiterin ist im Februar 1959 geboren. Ab wann greift die Rentenversicherungsfreiheit?
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Altersrente und Minijob
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RE: Altersrente und Minijob
Guten Tag,
versicherungsfrei in der Rentenversicherung sind nach § 5 Abs. 4 SGB VI Personen, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen. Dies bedeutet, dass Bezieher einer Rente für besonders langjährige Versicherte der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen.
Sofern eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ist die Meldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „6100“ zu erstellen.
Die beschäftigte Rentnerin vollendet im Februar 2026 die Regelaltersgrenze, so dass ab März 2026 die Beitragsgruppen 6500 Anwendung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: Altersrente und Minijob
Hat die Mitarbeiterin nicht mit 66 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersgrenze erreicht, wenn sie 1959 geboren ist? Somit müsste sie doch ab Mai 2025 von der Rentenversicherungspflicht befreit sein, oder?
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RE: Altersrente und Minijob
Guten Tag,
wir stimmen Ihnen zu, dass die Reglaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1959 bei 66 Jahre und zwei Monaten liegt und somit ab Mai 2025 rentenversicherungsfrei ist.
Mit freundlichen Grüßen
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