Guten Tag Expertenteam,
ein Arbeitnehmer hat uns nun mitgeteilt, dass eine Altersrente für langjährig Versicherte rückwirkend ab dem 01.09.2025 bezogen wird. Es wird parallel weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei uns ausgeübt.
Sind folgende Annahmen korrekt:
PGS: 120
BGRS: 3111
Vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Beste Grüße
Personalverwaltung