Hallo,
eine Mitarbeiterin geb. 1961 → Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, bezieht Altersrente für langjährig Versicherte als Teilrente. Sie arbeitet weiterhin in Teilzeit, sozialversicherungspflichtig.
Wie ist die Mitarbeiterin zu schlüsseln? Sicherlich die Beitragsgruppe 1111 und bei der Personengruppe bin ich mir unsicher 101 oder 120?
Danke für Ihre Antwort
Grüße, Svetlana