Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen eine Rentnerin (Altersrente für besonders langjährige Versicherte (Vollrente), die lt. Rentenbescheid ab dem 01.07.2026 die Regelaltersrente erhält). Wie ist diese beitragsmäßig zu erfassen, da ich in verschiedenen Literaturen unterschiedliche Ansätze finde.
Krankenversicherung: AG (Arbeitgeber) ermäßigter Beitrag; AN (Arbeitnehmerin) ermäßigter Beitrag
Pflegeversicherung: AG voller Beitrag; AN voller Beitrag
Arbeitslosenversicherung: AG voller Beitrag und AN voller Beitrag bis 30.06.2026, ab 01.07.2026 arbeitslosenversicherungsfrei schlüsseln
Rentenversicherung: Pflichtversichert bis 30.06.2026 und ab 01.07.26 abklären ob Mitarbeiterin Beiträge zahlen will oder nicht (Rentenversicherungsfreiheit)
Vielen Dank im voraus.
Freundliche Grüße