Guten Tag,
von einer neuen Mitarbeiterin eines Zahnarztes liegt mir eine Befreiung der BfA von 1996 vor die bis auf Widerruf gilt.
Zu Beginn war die Mitarbeiterin beim Baden-Würtembergischen Versorgungswerk der Zahnärzte Rentenversichert und ist später zum Versorgungswerk in Bayern gewechselt.
Gilt die Befreiung nur für ein bestimmtes Versorgungswerk der Zahnärzte oder auch wenn sie dieses aufgrund eines Umzuges wechselt?
Gültigkeit im allgemeinen hat der Bescheid von 1996 ja noch? Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe im Voraus!