AN hat nach 45 Jahren Arbeitszeit Rente erhalten, BGS 3121, PGS 120, auf RV Freiheit schriftlich verzichtet ( wird weiter in RV einbezahlt). Arbeitszeit bis 12/2024 VZ.
Änderung bei AN: Ab 01/2025 Die Änderung von VZ in TZ wurde schriftlich vereinbart, keine weiteren Änderungen, Arbeitsvertrag seit 10 Jahren unbefristet.
Ab 11/2025 hat er die Regelaltersrente erreicht, BGS 3321, PGS 119.
Da in der Lohn- und Gehaltsabrechnung jegliche Änderung schriftlich festgehalten werden muss, hier die Frage:
Ist mit erreichen der Regelaltersrente (12/2025) eine schriftliche Vereinbarung von AN und AG über die RV Freiheit (aufgehoben, da Regelaltersrente erreicht) und eine Weiterbeschäftigung im Übergangsbereich notwendig? Es besteht seit 10 Jahren ein unbefristeter AV.
Danke für die Rückmeldung.