Wenn ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber weiterhin erwerbstätig bleibt und freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlt, um seine spätere Rente zu erhöhen: Kann dieser Arbeitnehmer auf den steuerlichen Freibetrag für erwerbstätige Rentner (nach § 3 Nr. 21 EStG) verzichten, oder ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Freibetrag bei der Lohnabrechnung anzuwenden?