Guten Tag,
wir rechnen die Aufwandsentschädigungen für mehrere ehrenamtliche Ortsbürgermeister ab.
Fall 1: Geboren 1951, als ehemaliger Beamter jetzt Pensionär. Steuer- und sv-pflichtige Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt 1096 € monatlich. Nur rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlt nur die Arbeitgeberbeiträge in der Rentenversicherung, da vom Alter her Regelaltersrentner. In der Krankenversicherung und Pflegeversicherung frei, da als ehemaliger Beamter und jetziger Pensionär privatversichert.
Fall 2: Geb. Oktober 1959. Rentenbezieher. Steuer- und SV-pflichtige Aufwandsentschädigung 1014 € monatlich. Hiervon werden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. In Rentenversicherung nur Arbeitgeberanteile, da Regelaltersrenter.
Frage: Gilt für beide Fälle auch das Aktivrentengesetz, sodass die steuerpflichtige Aufwandsentschädigung bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei bleibt?