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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aktivrente

    Ein Mitarbeiter bezieht normale Altersrente, arbeitet zusätzlich geringfügig, teilt sich diese 556 Euro auf (unsere Firma und 2. Arbeitsplatz). Dieser Mitarbeiter möchte nun im Rahmen der geplanten Aktivrente die Arbeitszeit in unserer Firma erhöhen in den Midijobbereich. Nun meine Fragen: kann er den 2. geringfügigen Job behalten und ist die Arbeit in unserer Firma dann trotzdem steuerfrei? Und wie viel, bzw. welche Sozialversicherung muss dann vom Arbeitnehmer abgezogen werden und wie viel, bzw. welche SV zahlt der Arbeitgeber?

    Schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • 02
    RE: Aktivrente

    Guten Tag,
     
    Mitte Oktober 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, das „Aktivrentengesetz“ auf den Weg zu bringen. Das Gesetz soll - so ein Beschluss aus dem Koalitionsvertrag - finanzielle Anreize für eine höhere Erwerbsquote älterer Menschen schaffen.
     
    Ab dem 1. Januar 2026 soll mit der Aktivrente ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro eingeführt werden. Die Gesetzgebung zum Aktivrentengesetz ist derzeit aber noch nicht abgeschlossen.
     
    Der Freibetrag soll für Beschäftigte gelten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin beschäftigt sind – unabhängig davon, ob sie ihre Rente bereits beziehen.
     
    Voraussetzungen:
    Der Freibetrag gilt nur für ein einziges Arbeitsverhältnis.
    Er betrifft ausschließlich Beschäftigte, nicht aber Selbstständige oder Freiberufliche.
    Nach aktuellem Stand soll die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
     
    Die genaue Ausgestaltung der „Aktivrente“ steht derzeit noch nicht fest. Es bleibt hier das laufende Gesetzgebungsverfahren abzuwarten, so dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Informationen dazu geben können.
     
    Sofern die Stunden bei Ihnen erhöht werden und damit das Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, sind die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden. Die zweite Beschäftigung kann als geringfügige Beschäftigung weiterhin ausgeführt werden. Wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge sind, hängt vom Entgelt ab.
     
    Auf dem Fachportal für Arbeitgeber gibt es einen praktischen Minijob- und Übergangsbereichsrechner, der die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge für geringfügige Beschäftigungen bis 556 Euro und Tätigkeiten im Übergangsbereich ermittelt.
     
    Diesen finden Sie hier: Minijob- und Übergangsbereichsrechner | AOK-Arbeitgeberservice
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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