Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen beschäftigen uns zum im Betreff angegebenen Thema:
- Kann die Bestätigung bei Vorliegen der Steuerklasse 6, dass im anderen Beschäftigungsverhältnis die Steuerfreigrenze von 2.000 EUR nicht angewendet wird, auch per E-Mail erfolgen?
- Gilt die Steuerfreiheit bis zu 2.000 EUR brutto auch für Mitarbeiter*innen, die Mitglied eines Versorgungswerks sind?
Vielen Dank.