Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Aktivrente privat vers. Arzt

    Guten Tag,

    ich habe einen seit 2025 angestellten Arzt, der Regelaltersrentner ist, privat KV/PV und der nicht mehr ins Versorgungswerk einzahlt.

    Der Arzt ist angemeldet mit 119 und 0320. Der Arbeitgeber zahlt also den Anteil zur Rentenversicherung.

    Kann dieser Arzt der ein umsatzabhängiges Gehalt erhält die Aktivrente erhalten?

    Danke für Ihre Antwort

    Ines

     

  • 02
    RE: Aktivrente privat vers. Arzt

    Guten Tag,
     
    die Aktivrente ist eine steuerrechtliche Regelung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Aktivrente privat vers. Arzt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Einkommensteuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 21 EStG ist entscheidend, dass der Arbeitgeber für die vergüteten Leistungen "Beiträge nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 1d oder Abs. 3, § 172 Abs. 1 oder § 172a SGB VI zu entrichten hat".


    Wenn diese Voraussetzung im angefragten Fall erfüllt ist, kann der Freibetrag (ggf. zeitanteilig und reduziert, vgl. § 3 Nr. 21 Satz 3 EStG) genutzt werden.


    Dass die Höhe des Gehalts umsatzabhängig bestimmt wird, ist insoweit nicht relevant, insbesondere nicht hinderlich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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