Sehr geehrtes Expertenteam,
gilt der Freibetrag der Aktivrente von 2.000 € nur für laufendes Entgelt oder auch für Einmalzahlungen? Also könnte die Aktivrente monatlich von 2.000 € voll ausgeschöpft werden, wenn das lfd. Entgelt bspw. nur 1.500 € beträgt und die Sonderzahlung in einem Monat 500 €?
Wie verhält es sich mit Arbeitsverhältnissen, die bisher im Übergangsbereich angesiedelt waren? Sind hier ab 01.01.2026 auch die Regelungen der Aktivrente anwendbar, wenn die Regelaltersgrenze bereits überschritten ist oder gelten die Regelungen für den Übergangsbereich nicht?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
M.B.