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  • 01
    Aktivrente Beitragsgruppenschlüssel

    Guten Tag,

    wir haben folgende Frage. Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist bei Aktivrente anzuwenden bei

    - Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug

    - Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug (Vollrente)

    - Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Teilrentenbezug

    - Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug (Vollrente) und Verzicht RV-Freiheit

    Ist in diesen Fällen die PGR immer 119?

    Vielen Dank und Grüße

  • 02
    RE: Aktivrente Beitragsgruppenschlüssel

    Guten Tag,
     
    die Aktivrente ist eine rein einkommensteuerliche Regelung und hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherung.
     
    Insoweit ist in Ihren Fällen folgendes zu berücksichtigen:
     
    1. Fall:  Solange keine Altersrente bezogen wird, gilt die Beitragsgruppe „1121“ und die Personengruppe „101“ nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
    2. Fall: Ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht und es wird eine Vollrente bezogen sind die Personengruppe „119“ und die Beitragsgruppen „3321“ oder bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit „3121“ anzuwenden.
     
    3. Fall: Ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht und es wird eine Teilrente bezogen sind die Personengruppe „101“ und die Beitragsgruppen „1121“ anzuwenden
     
    4. Fall: Nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze besteht für Altersvollrentner grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Meldungen erfolgen mit der Personengruppe 119 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3321. Mit Wirkung für die Zukunft können Altersvollrentner auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um ihre Rente zu erhöhen. In diesen Fällen ist die Personengruppe 120 und der Beitragsgruppenschlüssel 3121 zu nutzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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