Guten Tag,
wir haben folgende Frage. Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist bei Aktivrente anzuwenden bei
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug (Vollrente)
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Teilrentenbezug
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Rentenbezug (Vollrente) und Verzicht RV-Freiheit
Ist in diesen Fällen die PGR immer 119?
Vielen Dank und Grüße