Hallo,
in einem eingetragenen Verein sind mehrere Vorstandsvorsitzende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sind diese Personen von der Aktivrente begünstigt?
MfG
Svetlana
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Hallo,
in einem eingetragenen Verein sind mehrere Vorstandsvorsitzende sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sind diese Personen von der Aktivrente begünstigt?
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Svetlana
Sehr geehrter Fragesteller,
für die Aktivrente stellt § 3 Nr. 21 EStG darauf ab, ob Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beim Arbeitgeber mit " Beiträgen nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 1d oder Abs. 3, § 172 Abs. 1 oder § 172a SGB VI" belastet sind. Entscheidend ist also, dass arbeitgeberseits Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. SV-Pflicht in anderen Sparten wäre nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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