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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aktivrente

    Wir haben einen Altersvollrentner, welcher seine Rente von einem Versorgungswerk bezieht.


    Er ist folgendermassen geschlüsselt: Personengruppe :119

    Beitragsgruppenschlüssel: 0320

    Frage hat er Anspruch auf die Steuervergünstigung, welche ab 01.01.2026 gilt?

     

  • 02
    RE: Aktivrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation kann grundsätzlich die Steuerprivilegierung nach § 3 Nr. 21 EStG („Aktivrente“) genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass arbeitgeberseits weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung (ggf. Versorgungswerk) gezahlt werden. Ob und wie diese Voraussetzung im vorliegenden Fall (offenbar nach Beantragung der Altersvollrente) noch erfüllt werden kann (Versicherungspflicht oder freiwillige Versicherung nach SGB VI), wäre sv-rechtlich zu beurteilen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
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