Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aktivrente

    Guten Tag,

    einer unserer Mitarbeiter bezieht seit 01.02.2026 eine Regelaltersrente. Der Mitarbeiter ist Privat Krankenversichert. Der Mitarbeiter ist weiterhin in Teilzeit für uns tätig. Geschlüsselt habe ich ihn ab 01.02.2026 mit "0320" und Personengruppenschlüssel "119". Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 1.460 €. Das monatliche Bruttogehalt liegt damit im Übergangsbereich. Ich würde daher in unserem Lohnprogramm hinterlegen, dass es es sich um einen Midijob handelt. Okay? Oder wird es bei der Aktivrente anders gehandhabt? Kommt der Midijob bei der Aktivrente nicht zur Anwendung.


    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    Lohnbuchhaltung2024

  • 02
    RE: Aktivrente

    Guten Tag,
     
    der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 Euro findet keine Anwendung auf das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Es bleibt somit bei der üblichen sozialversicherungsrechtlichen Bewertung. Wenn das Entgelt im Übergangsbereich liegt, ist dieser auch anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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