Guten Tag,
einer unserer Mitarbeiter bezieht seit 01.02.2026 eine Regelaltersrente. Der Mitarbeiter ist Privat Krankenversichert. Der Mitarbeiter ist weiterhin in Teilzeit für uns tätig. Geschlüsselt habe ich ihn ab 01.02.2026 mit "0320" und Personengruppenschlüssel "119". Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 1.460 €. Das monatliche Bruttogehalt liegt damit im Übergangsbereich. Ich würde daher in unserem Lohnprogramm hinterlegen, dass es es sich um einen Midijob handelt. Okay? Oder wird es bei der Aktivrente anders gehandhabt? Kommt der Midijob bei der Aktivrente nicht zur Anwendung.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Lohnbuchhaltung2024