Sehr geehrte Damen und Herren,
AN ist seit 01/2026 in Regelaltersrenter Verdienst 1.500 Euro Brutto. Im 03/2026 soll ihm Überstunden aus 11 und 12/2025 i.H.v. 650,00 Euro ausbezahlt werden.
Erhöht dieser Betrag im März den Freibetrag bis 2.000 Euro.
Darf im März 2026 steuerfrei abgerechnet werden?
Vielen Dank für die Rückmeldung.