Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Aktivrente

    Kann ein Rentner, der vor ca. 1,5 Jahren aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist und seither eine Rente bezieht ab dem 01.02.2026 wieder mit Arbeiten beginnen und die Aktivrente nutzen? Die Regelaltersgrenze wird bei diesem Mitarbeiter zum 01.02.2026 erreicht.

     

  • 02
    RE: Aktivrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Sollte der Rentner zuvor nicht bei dem Arbeitgeber beschäftigt worden sein, der ihn nun einstellen möchte, ist arbeitsrechtlich die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit diesem Mitarbeiter in den Grenzen einer sachgrundlosen Befristung unproblematisch möglich.


    Sollte der Rentner bei dem Arbeitgeber, der ihn nun einstellen möchte, zuvor bereits beschäftigt gewesen sein, kommt eine befristete Weiterbeschäftigung nach der seit 1. Januar 2026 geltenden Neuregelung gemäß § 41 Abs. 2 SGB VI in Betracht. Danach kann ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag auch ohne Sachgrund für die Dauer von insgesamt acht Jahren abgeschlossen werden. Innerhalb dieses 8-Jahres-Zeitraums ist die zwölfmalige Verlängerung des Arbeitsverhältnisses möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat. Bei Ihnen ist dies nach meinem Verständnis der Fall (Regelaltersgrenze erreicht am 1. Februar 2026).


    Ob in dieser Konstellation auch die Aktivrente genutzt werden kann, beantworten unsere Experten im Steuerrecht nochmals gesondert.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Aktivrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ja, das ist möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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