Hallo Expertenteam,
für 3 Mitarbeitende kommt die Aktivrente mit Anwendung des Übergangsbereiches hinsichtlich der SV-Beiträge in Betracht. Unsere Lohnsoftware stellt noch keine programmseitigen Lohnarten zur Verfügung, weil noch nicht feststeht, in welche Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung sowohl der steuerfreie Arbeitslohn aus Aktivrente als auch die SV-Beiträge aus diesem steuerfreien Arbeitslohn auszuweisen sind. Das Finanzamt kann hierzu auch noch keine Aussage treffen. Nach unserer Recherche ist ebenfalls noch unklar, ob für Aktivrentner ein Arbeitszeitkonto geführt werden darf. Insofern rät unser Programmhersteller von der Einrichtung eigener Lohnarten für die Aktivrente ab und empfiehlt den Arbeitslohn vorerst noch steuerpflichtig abzurechnen bis alle offenen Fragen zur Aktivrente geklärt sind. Das wird in jedem Fall viele Nachberechnungen auslösen. Wie ist Ihre Meinung dazu bzw. haben Sie weitere Informationen hinsichtlich Lohnsteuerbescheinigung?
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.