Ich bin noch bis zum 30.04.2026 in zwei Beschäftigungsverhältnissen. Das erste Beschäftigungsverhältnis liegt Durchschnittlich bei € 2.081,00 bis 2.400,00, das zweite welches am 30.04.2026 beendet wird derzeit bei 1.760,00 €. Wie ist das mit der Aktivrente, was muss ich beachten. Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist anzuwenden? Welche Personengruppe zu hinterlegen? Ich bin am 12.12.1959 geboren.
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Aktivrente
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RE: Aktivrente
Hallo Loesch GmbH,
aufgrund Ihrer Angaben „müsste“ zum 01.03.2026 bereits die Regelaltersgrenze erreicht sein. Wenn wir davon ausgehen, dass bisher noch kein Rentenbezug vorliegt, lautet in beiden Beschäftigungen der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
Die Inanspruchnahme der sogenannten „Aktivrente“ hat keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Hierbei erhalten beschäftigte Personen, die zwar schon die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem einer (oder mehreren) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung(en) nachgehen, seit dem 01.01.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000,00 €. Damit will der Gesetzgeber einen Anreiz schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, um den Folgen des demografischen Wandels und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
Ob in Ihrem Fall steuerrechtlich die Regelungen der Aktivrente angewandt werden können, sollte mit dem zuständigen Finanzamt verbindlich geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: Aktivrente
Das heisst in beiden Beschäftigungsverhältnissen Beitragsgruppenschlüssel 1121. Rente wurde rückwirkend bewilligt zum 1.6.2025, müssen hier auch Änderungen vorgenommen werden?
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04
RE: Aktivrente
Hallo Loesch GmbH,
wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, würde der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ für beide Beschäftigungen gelten, sofern kein Vollrentenbezug vorliegt. Bezüglich der Auswirkungen auf die Beschäftigungen infolge einer rückwirkenden Rentenbewilligung zum 01.06.2025 bitten wir um Mitteilung, um welche Rentenart es sich handelt (z. B. volle Erwerbsminderungsrente oder Bezug einer Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze).
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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