Der Arbeitnehmer (geb. am 07.07.1959) hat die Regelaltersgrenze erreicht.
Er hat keine Rente beantragt, da lt. seiner Aussage noch Zeiten fehlen.
Trotzdem ab 01.01.2026 als "Aktivrentner" abrechnen ?
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Der Arbeitnehmer (geb. am 07.07.1959) hat die Regelaltersgrenze erreicht.
Er hat keine Rente beantragt, da lt. seiner Aussage noch Zeiten fehlen.
Trotzdem ab 01.01.2026 als "Aktivrentner" abrechnen ?
Sehr geehrter Fragesteller,
ab Erreichen der Regelaltersgrenze greift die Steuerprivilegierung nach § 3 Nr. 21 EStG. Es ist nicht erforderlich, dass eine Altersrente bezogen oder beantragt wird, oder dass die Voraussetzungen für einen Rentenantrag vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Danke für die Info.
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