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  • 01
    Aktivrente

    Der Arbeitnehmer (geb. am 07.07.1959) hat die Regelaltersgrenze erreicht.

    Er hat keine Rente beantragt, da lt. seiner Aussage noch Zeiten fehlen.

    Trotzdem ab 01.01.2026 als "Aktivrentner" abrechnen ?

  • 02
    RE: Aktivrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ab Erreichen der Regelaltersgrenze greift die Steuerprivilegierung nach § 3 Nr. 21 EStG. Es ist nicht erforderlich, dass eine Altersrente bezogen oder beantragt wird, oder dass die Voraussetzungen für einen Rentenantrag vorliegen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Aktivrente

    Danke für die Info.

    Themenbereich:
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