Guten Tag, die Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer wird derzeit weiterhin nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze beschäftigt. BGR 3-3-2-1, d.h. zur RV zahlt nur der AG seine Anteile.
Wenn nun die Aktiv-Rente gewünscht wird, zahlt der Arbeitgeber darauf weiterhin (nur) seine Anteile?
Es wäre sehr freundlich, wenn Sie bitte Klarheit in diese Konstellation bringen.
Im Voraus vielen Dank
Freundlichen Gruß H.Großmann