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  • 01
    Aktiv Rente nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze

    Guten Tag, die Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer wird derzeit weiterhin nach Erreichen seiner Regelaltersgrenze beschäftigt. BGR 3-3-2-1, d.h. zur RV zahlt nur der AG seine Anteile.

    Wenn nun die Aktiv-Rente gewünscht wird, zahlt der Arbeitgeber darauf weiterhin (nur) seine Anteile?

    Es wäre sehr freundlich, wenn Sie bitte Klarheit in diese Konstellation bringen.

    Im Voraus vielen Dank

    Freundlichen Gruß H.Großmann

     

  • 02
    RE: Aktiv Rente nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze

    Hallo Frau Grossmann,
     
    die sogenannte „Aktivrente“ ist ein monatlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000,00 €, den beschäftigte Personen seit 01.01.2026 erhalten, die zwar schon die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Damit will die Gesetzgeber einen Anreiz schaffen, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, um den Folgen des demografischen Wandels und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken.
     
    Die Inanspruchnahme der Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausüben, werden weiterhin mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“) abgerechnet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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