Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage zu dem AG-Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei freiwillig und/oder privat Versicherten. Z. B. wenn der Arbeitnehmer eine größere Entgeltumwandlung tätigt und das Brutto-Entgelt in diesem Monat unterhalb die BBG fällt. Berechnungsgrundlage für die KV ist das individuelle Brutto-Entgelt bis zur BBG. Der Arbeitgeber zahlt 50 % des Beitrags, maximal jedoch den halben GKV-Höchstbeitrag (2026: ca. 508,59 €). Gilt dies auch für die Pflegeversicherung? Ist hier auch vom individuellen Brutto-Entgelt auszugehen für eine Zahlung des PV-AG-Zuschusses, oder wird bei der PV immer die Hälfte des Beitrages, maximal der halbe Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung (2026: ca. 104,63 €) gezahlt? Vielen Dank.