Guten Tag,
ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist privat krankenversichert.
Der AG-Zuschuss ist steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn.
Kann dann auch nur der hälftige Beitrag zur Basis-Versicherung gezahlt werden oder können in diesem Fall auch Zusatzleistungen dazugerechnet werden, solange der Zuschuss nicht den Höchtzuschuss (2023: 403,99 €) übersteigt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.