Liebes AOK-Expertenteam,
ab 01.05. wurde für alle Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung abgeschlossen. Darunter befinden sich zwei Mitarbeiter mit Unterbrechnung.
Mitarbeiter 1 befindet sich noch bis Ende des Jahres in Elternzeit.
Mitarbeiter 2 ist langzeitkrank und erhält bereits Arbeitslosengeld.
Trotz Unterbrechung möchte der Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung leisten.
Muss hierfür eine Lohnabrechnung erstellt werden? Müssen diese Beiträge an die Elterngeldstelle bzw. die Agentur für Arbeit gemeldet werden? Ist sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank