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  • 01
    AG-finanzierte Direktversicherung während Unterbrechnung

    Liebes AOK-Expertenteam,


    ab 01.05. wurde für alle Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung abgeschlossen. Darunter befinden sich zwei Mitarbeiter mit Unterbrechnung.


    Mitarbeiter 1 befindet sich noch bis Ende des Jahres in Elternzeit.

    Mitarbeiter 2 ist langzeitkrank und erhält bereits Arbeitslosengeld.


    Trotz Unterbrechung möchte der Arbeitgeber die Beiträge zur Direktversicherung leisten.

    Muss hierfür eine Lohnabrechnung erstellt werden? Müssen diese Beiträge an die Elterngeldstelle bzw. die Agentur für Arbeit gemeldet werden? Ist sonst noch etwas zu beachten?


    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: AG-finanzierte Direktversicherung während Unterbrechnung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind steuerfreie Zuwendungen an Direktversicherungen im Kalenderjahr bis zu einer Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung ( 2025 = 3.864,00 EUR) im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen. Insoweit besteht keine Beitragspflicht (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV).
     
    In den von Ihnen geschilderten Fällen wurde für alle Mitarbeiter eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung abgeschlossen. Dieser Bezug stellt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Wir unterstellen dabei, dass die Höchstgrenzen nicht überschritten werden.
     
    Für beide Fallgestaltungen sind hier daher keine Beiträge abzuführen. Trotzdem sind aus unserer Sicht Aufzeichnungen innerhalb eines Lohnkontos vorzuhalten.
     
    Ob dieser Bezug an die Elterngeldstelle bzw. die Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden muss, kann im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die entsprechenden Stellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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