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  • 01
    Änderung nach Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    nach der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung im Januar wurde uns mitgeteilt, dass die AN ab 01.12 nicht freiwillig sondern privat versichert ist. Wir haben diese Korrektur vorgenommen ebenso die rückwirkende Tarifanpassung ab 01.07.2024. Es wird ja keine berichtigte Lohnsteuerbescheinigugn erstellt, da das Steuerjahr bereits abgeschlossen ist und Zufluss gilt ebenso wird in Zeile 28 der Zuschuss zur privaten KV/PV nicht abgebildet. Werden diese Werte dann in der Lohnsteuerbescheinigung im Jahr 2025 berücksichtigt?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Änderung nach Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nur die Zuflüsse in 2025 werden in der diesjährigen Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt. Für die 2024 fehlerhaft zu niedrig oder hoch einbehaltenen Beträge ist der Sachverhalt vom Arbeitgeber dem Betriebsstätten-Finanzamt mitzuteilen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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