Sehr geehrte Damen und Herren,
was sind die Auswirkungen für die Arbeitnehmerin und den Arbeitgeber wenn bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung festgestellt wird, dass im Prüfungszeitraum kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bestand sondern die Mitarbeiterin als Selbständig einzustufen war?
Wie verhält es sich wenn die Mitarbeiterin in den 4 Jahren, die von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurden, schwanger wurde und im Mutterschutz war und im Anschluss in Elternzeit gegangen ist und nun wieder im Unternehmen tätig ist?
Welche Auswirkungen hat dies für die Arbeitnehmerin im Nachgang bezüglich Ihrer Beiträge und der erhaltenen Leistungen?
Und welche Auswirkungen hat dies für den Arbeitgeber?
Vielen Dank.