Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Unternehmen werden bspw. bei Kind-Krank-Tagen die Festbezüge seit jeher nach der Formel "Betrag * zu bez. Kalendertage / 30 SV-Tage" gekürzt, was in Monaten mit 31 Kalendertagen und im Februar regelmäßig Probleme bereitet.
Nun kam bei uns die Frage auf, ob die Umrechnungsformel zum Jahresbeginn auf die Formel "Betrag * zu bez. Kalendertage / tats. Tage Monat" umgestellt werden kann, oder ob die einmalige Festlegung aus sv-rechtl. Gründen nicht mehr geändert werden darf.
Bisher waren wir, auch durch ein Seminar zum Thema, der Meinung, dass die einmalige Festlegung eher nicht geändert werden darf.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße