Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Änderung der Sozialversicherungsnummer

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben folgenden Sachverhalt: Wir haben einen Mitarbeiter zum 01.07.2025 bei einer Krankenkasse angemeldet. Im Oktober 2025 hat uns die Krankenkasse mitgeteilt, dass die Sozialversicherungsnummer nicht mehr gültig ist und uns eine neue Nummer mitgeteilt und gefordert, dass wir die Meldungen korrigieren. Unser Abrechnungssystem hat keine Korrektur durchgeführt und der IT-Dienstleister hat mitgeteilt, dass die Änderung der SV-Nummer kein meldepflichtiger Tatbestand ist und keine Korrektur der Meldung erfolgt. Wer hat hier Recht und wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank.

  • 02
    RE: Änderung der Sozialversicherungsnummer

    Hallo Karl,
     
    aufgrund Ihrer Angaben gehen wir davon aus, dass die Versicherungszeiten, die über die „stillgelegte“ Sozialversicherungsnummer gemeldet wurden, bereits vom Rentenversicherungsträger mit der nun gültigen Sozialversicherungsnummer „verknüpft“ wurden. Demzufolge dürften aufgrund der bereits vorgenommenen Änderung keine Meldekorrekturen veranlasst werden.
     
    Da dem gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zum „Meldeverfahren zur Sozialversicherung“ vom 29.06.2016 in der Fassung vom 11.09.2025 keine anders lautenden Informationen zu der von Ihnen geschilderten Thematik zu entnehmen ist,  empfehlen wir Ihnen, mit der zuständigen Krankenkasse eine verbindliche Klärung herbeizuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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