Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt: Wir haben einen Mitarbeiter zum 01.07.2025 bei einer Krankenkasse angemeldet. Im Oktober 2025 hat uns die Krankenkasse mitgeteilt, dass die Sozialversicherungsnummer nicht mehr gültig ist und uns eine neue Nummer mitgeteilt und gefordert, dass wir die Meldungen korrigieren. Unser Abrechnungssystem hat keine Korrektur durchgeführt und der IT-Dienstleister hat mitgeteilt, dass die Änderung der SV-Nummer kein meldepflichtiger Tatbestand ist und keine Korrektur der Meldung erfolgt. Wer hat hier Recht und wo kann ich das nachlesen? Vielen Dank.