Guten Tag,
wir haben derzeit das Problem, dass sich bei einer Arbeitnehmerin die SV-Nummer rückwirkend geändert hat. Nun möchte die zuständige Krankenkasse (nicht die AOK), dass wir sämtliche Meldungen - angefangen bei der Anmeldung im letzten Jahr bis zur Abmeldung dieses Jahr im März - stornieren und mit der neuen SV-Nummer übermitteln. Unser Lohnprogramm führt aber keinen Storno durch, und der Berater hat uns gesagt, dass die SV-Nummer gemäß §14 der DEÜV kein Stornogrund wäre und das Programm deswegen nicht reagiert auf die Erfassung der Änderung.
Wie ist Ihre Einschätzung? Ist das richtig, was der Berater sagt? Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße, Anne