Liebes AOK-Expertenteam,
bei uns gab es für das Jahr 2025 im Unternehmen eine Änderung bei den Einmalzahlungen. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird befristet für das Jahr 2025 zu einem geringeren Anteil ausbezahlt wie bisher.
Diese Regelung gilt ab 01.03.2025.
Müssen wir eine neue Beurteilung in Bezug auf den Übergangsbereich / Midijob vornehmen zum 01.03.2025?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.