Liebes AOK-Expertenteam,
bei uns gab es für das Jahr 2025 im Unternehmen eine Änderung bei den Einmalzahlungen. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird befristet für das Jahr 2025 zu einem geringeren Anteil ausbezahlt wie bisher.
Diese Regelung gilt ab 01.03.2025.
Müssen wir für 2025 eine neue Beurteilung in Bezug auf die JAEG vornehmen?
Und müssen wir dann ab 01.03.25 ggf. die Umschlüsselung von BGS 9111 auf BGS 1111 noch vornehmen?
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.