Expertenforum - ägyptischer Student absolviert ein unbezahltes Praktikum in Deutschland

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    ägyptischer Student absolviert ein unbezahltes Praktikum in Deutschland

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein ägyptischer Student absolviert ein unbezahltes Praktikum in Deutschland. Ist hierbei eine Anmeldung (im Hinblick auf die Berufsgenossenschaft) erforderlich. Ist die Praktikumsvereinbarung als Lohnunterlage ausreichend? Der Student verfügt über eine 3 Jahre gültiges Besuchervisum. Ist hierbei hinsichtlich des Praktikums noch etwas erforderlich?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Kluge

  • 02
    RE: ägyptischer Student absolviert ein unbezahltes Praktikum in Deutschland

    Hallo Kluge,
     
    wir gehen davon aus, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um ein freiwilliges, nicht vorgeschriebenes Praktikum handelt.
     
    Personen, die ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Studierenden in Deutschland oder im Ausland immatrikuliert sind. Der Praktikumsvertrag sollte den Entgeltunterlagen beigefügt werden.
     
    Für solche Praktikanten sind weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen. Bitte klären Sie direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, wie der Unfallversicherungsschutz der betreffenden Person sicherzustellen ist.
     
    Welche Auswirkungen das freiwillige Praktikum auf das Besuchervisum haben könnte und ob ggf. eine Arbeitserlaubnis erforderlich ein sollte, können wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums nicht bewerten und empfehlen Ihnen, die zuständige Ausländerbehörde zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.