Sehr geehrte Damen und Herren,
ein ägyptischer Student absolviert ein unbezahltes Praktikum in Deutschland. Ist hierbei eine Anmeldung (im Hinblick auf die Berufsgenossenschaft) erforderlich. Ist die Praktikumsvereinbarung als Lohnunterlage ausreichend? Der Student verfügt über eine 3 Jahre gültiges Besuchervisum. Ist hierbei hinsichtlich des Praktikums noch etwas erforderlich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge