Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin von uns ist umgezogen. Wir als AG können diese Änderung ja mit dem Meldegrund 60 melden oder muss das die AN selber machen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Guten Tag,
seit dem 01.01.2022 werden Meldungen mit den Abgabegründen 60 (Namensänderung) und 61 (Anschriftenänderung) durch die Annahmestellen nicht mehr akzeptiert und direkt abgewiesen. Daher können Sie als Arbeitgeber die Adressänderung nicht mehr mit dem Meldegrund 60 melden.
Der Arbeitnehmer hat die Adressänderung seiner Krankenkasse mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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