Guten Tag,
welche DEÜV-Meldungen sind durch den Arbeitgeber in Verbindung mit der Elternzeit in folgendem Sachverhalt abzugeben:
Elternzeit von 01.05.2024 bis 30.05.2024 (ab 31.05.2024 Arbeitsaufnahme)
Es handelt sich um ein freiwilliges Mitglied aufgrund Überschreitung der JAE-Grenze.
Vielen Dank.