Liebes Expertenteam,
bei einem internen Abgleich von Kinderdaten kam es leider zu Unstimmigkeiten. Für folgende 2 Konstellationen benötigen wir Ihre Unterstützung:
1. bei einem Mitarbeiter, der KEINE Kinder hat, wurden fälschlicherweise ab 07/2023 Kinder hinterlegt und beim Abschlag in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Über die Gehaltsabrechnung können wir eine Korrektur rückwirkend ab 01.01.2024 durchführen. Was passiert mit dem Jahr 2023? Hat der Mitarbeiter "Glück"? ...oder müssten wir auch hier eine Korrektur vornehmen? Über den Beitragsnachweis oder Verweis des Mitarbeiters an die Krankenkasse?
2. bei einem Mitarbeiter wurden 1, anstatt 2 Kinder berücksichtigt. Die Geburtsurkunde wurde für im August 2024 vorgelegt (Geburt in 2015), jedoch nie berücksichtigt.
Auch hier die Frage hinsichtlich der Vorgehensweise. Über die Gehaltsabrechnung können wir eine Korrektur rückwirkend ab 01.01.2024 durchführen. Was passiert mit dem Jahr 2023? Hat der Mitarbeiter "Pech"? ...oder müssten wir auch hier eine Korrektur vornehmen? Über den Beitragsnachweis oder Verweis des Mitarbeiters an die Krankenkasse?
Vielen Dank.
Viele Grüße vom Gehaltsteam