Guten Tag,
ich hatte folgende Frage an Steuerrecht gestellt.
Die Antwort ist nun da und auch ein Verweis an die Experten der Sozialversicherung.
Können Sie mir wegen der SV-rechtlichen Seite hier weiterhelfen?
Vielen Dank.
Abschiedsgeschenk für Arbeitnehmer
Von: personalamt02 am 11.12.2025
Guten Tag,
ein langjähriger Mitarbeiter, geb. 1961, bis 31.7.2025 in Vollzeit beschäftigt und sozialversicherungspflichtig,
nach Rentenbeginn (Rente für besonders langjährige Versicherte) seit 1.8.25 zur Einarbeitung des Nachfolgers noch weiterhin laufend in einem Minijob mit 530 € monatlich tätig, erhält im Dezember 2025 von seinem Arbeitgeber als Abschiedsgeschenk (für die damalige Vollzeitstelle) einen Reisegutschein von 1.000 €. Kann man den im Minijob steuer- und beitragsrechtlich mit abwickeln oder wie kann man dies machen, ohne dass der Arbeitnehmer noch Steuern und Beiträge zahlen muss (z.B. pauschal versteuern)?
02
RE: Abschiedsgeschenk für Arbeitnehmer
Von: Fachexperte für Steuerrecht am 12.12.2025
Sehr geehrter Fragesteller,
lohnsteuerlich ist möglich, die Leistung (Abschiedsgeschenk in Form des Reisegutscheins) nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal zu versteuern (Steuersatz von 30 %).
Diese Möglichkeit besteht auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Empfängers (Arbeitnehmers) außer Ansatz (§ 37b Abs. 3 Satz 1 EStG).
Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wir Sie, die Fachexperten SV zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht