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  • 01
    Abschiedsgeschenk für Arbeitnehmer

    Guten Tag,

    ein langjähriger Mitarbeiter, geb. 1961, bis 31.7.2025 in Vollzeit beschäftigt und sozialversicherungspflichtig,

    nach Rentenbeginn (Rente für besonders langjährige Versicherte) seit 1.8.25 zur Einarbeitung des Nachfolgers noch weiterhin laufend in einem Minijob mit 530 € monatlich tätig, erhält im Dezember 2025 von seinem Arbeitgeber als Abschiedsgeschenk (für die damalige Vollzeitstelle) einen Reisegutschein von 1.000 €. Kann man den im Minijob steuer- und beitragsrechtlich mit abwickeln oder wie kann man dies machen, ohne dass der Arbeitnehmer noch Steuern und Beiträge zahlen muss (z.B. pauschal versteuern)?

  • 02
    RE: Abschiedsgeschenk für Arbeitnehmer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich ist möglich, die Leistung (Abschiedsgeschenk in Form des Reisegutscheins) nach § 37b Abs. 2 EStG pauschal zu versteuern (Steuersatz von 30 %).


    Diese Möglichkeit besteht auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte des Empfängers (Arbeitnehmers) außer Ansatz (§ 37b Abs. 3 Satz 1 EStG).


    Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wir Sie, die Fachexperten SV zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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