Sehr geehrtes Expertenteam,
bei einem Mandanten von uns wurde im Jan./Feb. 2024 Entgelt abgerechnet, obwohl der AN noch im Krankengeldbezug stand.
Sachlage der KK:
Krankengeldbezug lt. KK bis einschließlich 09.02.2024, jetzt Forderung nach Korrektur der Jahresmeldung 2024 (Zeitraum 10.02.-31.12.2024)
Sachlage beim AG:
Entgeltzahlung ab 29.01.2024 (29.01.24 - 1 Tag Urlaub, anschließend LFZ bis zum 09.02.2024); entsprechende Jahresmeldung 29.01.-31.12.2024
Kann ich jetzt nach über einem Jahr hier noch eine Lohnkorrektur mit einer Lohnrückforderung /einem Lohneinbehalt für die quasi "doppelt bezahlte" Zeit (29.01. - 09.02.2024) durchführen? Oder steht hier die allgemeine Verfallsfrist lt. AV (3 Monate) einer Korrekturabrechnung (wie von der KK gefordert) entgegen?
Danke für ihre Hinweise dazu.