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  • 01
    Abrechnung teilweise Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    unser Mandant hat uns mitgeteilt, dass eine Teilzeit-Mitarbeiterin (31 Wochenstunden) seit einigen Monaten eine teilweise Erwerbsminderungsrente (unbefristet) erhält. Nun stellt sich die Frage, ob hier Besonderheiten bei der Abrechnung zu beachten sind?


    Aktuell wird sie mit der Personengruppe 101 sowie dem Beitragsschlüssel 1111 abgerechnet. Ein Rentenbeginn wurde nicht erfasst. (Die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt seit ?.2025)


    Ich danke für Ihre Unterstützung.


    Viele Grüße

  • 02
    RE: Abrechnung teilweise Erwerbsminderungsrente

    Hallo N. P.,
     
    Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem Restleistungsvermögen von täglich 3 bis unter 6 Stunden beschäftigt werden, sind in dieser Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig.
     
    Daher sind versicherungspflichtig Beschäftigte, die eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und dem Personengruppenschlüssel „101“ abzurechnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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