Sehr geehrtes Experten-Team,
unser Mandant hat uns mitgeteilt, dass eine Teilzeit-Mitarbeiterin (31 Wochenstunden) seit einigen Monaten eine teilweise Erwerbsminderungsrente (unbefristet) erhält. Nun stellt sich die Frage, ob hier Besonderheiten bei der Abrechnung zu beachten sind?
Aktuell wird sie mit der Personengruppe 101 sowie dem Beitragsschlüssel 1111 abgerechnet. Ein Rentenbeginn wurde nicht erfasst. (Die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt seit ?.2025)
Ich danke für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße