Hallo Zusammen,
ich habe Folgenden Fall in der Lohnabrechnung
Arbeitgeber A hat ein Ausbildungsvertrag mit einem pakistanischem Mitarbeiter.
Dieser ist bei der Ausländerbehörde gemeldet und hat keine Arbeitserlaubnis.
Darf aber die Schule für die Ausbildung besuchen, jedoch nicht Arbeiten oder ein Arbeitsentgelt beziehen.
Die Behörde genehmigt nur eine Hospitation (ohne aktive Mitarbeit) - ein Praktikum mit aktiver Mitarbeit ist genehmigungspflichtig. In beiden Fällen darf kein Entgelt gezahlt werden.
Wie ist der Auszubildende in der Lohnabrechnung sozialversicherungspflichtig abzubilden?
Muss 1% der Bezugsgröße oder nur UV-Meldepflichtig abgerechnet werden oder gar nicht?
Vielen Dank für eine Antwort.