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  • 01
    Abrechnung Minijob nach deutschem SV-Recht?

    Guten Tag,


    wir planen einen Minijobber einzustellen. Dieser wohnt in Deutschland und übt diesen Minijob auch in Deutschland aus.


    Er schreibt parallel dazu seine Masterarbeit in der Schweiz und arbeitet demnach als Grenzgänger in der Schweiz. Da die Tätigkeit in DE (Minijob) weniger als 25 % der Gesamtarbeitszeit ausmachen würde, stellt sich uns die Frage ob die Schweizer Rechtsvorschriften gelten?


    Dürften wir ihn bei der deutschen Minijob-Zentrale anmelden? Oder müsste die Sozialversicherungsbeiträge für den Minijob nach Schweizer Recht abgeführt werden?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Abrechnung Minijob nach deutschem SV-Recht?

    Guten Tag,
     
    vor der Beschäftigungsaufnahme ist zu klären, ob der Arbeitnehmer in der Schweiz sozialversichert ist und er eine Entsendebescheinigung A1 des ausländischen Sozialversicherungsträgers vorlegen kann.
     
    Die A1 Bescheinigung bestätigt, dass die Arbeitnehmer im Ausland sozialversichert ist. Kann eine A1 Bescheinigung vorgelegt werden, gelten die ausländischen Vorschriften über die soziale Sicherheit weiter. In diesem Fall ist keine Meldung in Deutschland an die Minijob-Zentrale zu erstellen.
     
    Kann keine A1 Bescheinigung vorgelegt werden, ist zu klären, welches Recht gilt. Da in Ihrem Fall nur eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird und auch der Lebensmittelpunkt laut Ihren Angaben in Deutschland liegt, würde hier das deutsche Sozialversicherungsrecht gelten, so dass eine Meldung an die Minijob-Zentrale vorzunehmen wäre.
     
    Wir empfehlen Ihrem Mitarbeiter zunächst Kontakt mit der Schweizer Krankenversicherung aufzunehmen, da mit Aufnahme eines Minijobs in Deutschland der Krankenversicherungsschutz im Ausland entfallen kann.

    Durch die Aufnahme des Minijobs entsteht aber kein eigener Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Ihr Mitarbeiter müsste sich also um einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz in Deutschland kümmern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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