Guten Tag,
wir planen einen Minijobber einzustellen. Dieser wohnt in Deutschland und übt diesen Minijob auch in Deutschland aus.
Er schreibt parallel dazu seine Masterarbeit in der Schweiz und arbeitet demnach als Grenzgänger in der Schweiz. Da die Tätigkeit in DE (Minijob) weniger als 25 % der Gesamtarbeitszeit ausmachen würde, stellt sich uns die Frage ob die Schweizer Rechtsvorschriften gelten?
Dürften wir ihn bei der deutschen Minijob-Zentrale anmelden? Oder müsste die Sozialversicherungsbeiträge für den Minijob nach Schweizer Recht abgeführt werden?
Vielen Dank.