Guten Tag, ein geringfügig Beschäftigter ist in unserer Gemeinde im Rahmen eines Minijobs als Sekretärin / Bürokraft beschäftigt. Nun besteht Interesse die Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber zu erweitern, in dem die Beschäftigte stundenweise als Betreuungskraft von Schulkindern mitarbeiten möchte. Für den Personenkreis können wir gemäß § 3 Nr. 26 EStG einen steuer- und sozialversicherungsfreien Übungsleiterfreibetrag von bis 275 € geltend machen. Kann dies so steuer- und sozialversicherungsrechtlich in einer Abrechnung abgerechnet werden? (Die 275 € werden für die Tätigkeit in der Betreuung nicht überschritten, genauso wie die 603 € für die Tätigkeit als Bürokraft). Vielen Dank und Gruß aus dem Personalbüro
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Abrechnung mehrer Tätigkeiten im Rahmen eines Minijobs
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RE: Abrechnung mehrer Tätigkeiten im Rahmen eines Minijobs
Sehr geehrter Fragesteller,
die Berücksichtigung der Übungsleiterpauschale neben der weiteren Tätigkeit beim selben Arbeitgeber ist (dann und nur dann) möglich, wenn sich beide Tätigkeiten klar voneinander abgrenzen lassen und im Rahmen der steuerfrei vergüteten Tätigkeit keine Arbeiten erledigt werden, die im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen (vgl. BFH, Beschluss vom 11.12.2017 - VI B 75/17).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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