Hallo zusammen,
ich habe hier den Fall einer Praktikantin, die bei einem Mandanten ein einjährige gelenktes Praktikum nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase der
gymnasialen Oberstufe2, in den Bildungsgängen des Abendgymnasiums und Kollegs bzw.
der Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums, die zur allgemeinen Hochschulreife führen
nach Anlage 1 der Praktikum-Ausbildungsordnung in der Fachrichtung:
Wirtschaft und Verwaltung absoliviert.
Ohne Entgelt!
Wir sind uns unsicher, wie dieser Fall sozialversicherungstechnisch zu behandeln ist.
Es handelt sich um ein Plichtpraktikum (Nachpraktium). Ich würde dies versicherungspflichtig abrechnen mit PSG 105 und fiktivem Entgelt.
Ganz sicher sind wir uns jedoch nicht. Daher die Frage, ob die o.g. Abrechnung in Ordnung ist?
Vielen Dank!
Oliver Stippe