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  • 01
    Abrechnung einjährig gelenktes Praktikum nach BASS 13-31 Nr.1 ohne Entgelt

    Hallo zusammen,


    ich habe hier den Fall einer Praktikantin, die bei einem Mandanten ein einjährige gelenktes Praktikum nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase der

    gymnasialen Oberstufe2, in den Bildungsgängen des Abendgymnasiums und Kollegs bzw.

    der Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums, die zur allgemeinen Hochschulreife führen

    nach Anlage 1 der Praktikum-Ausbildungsordnung in der Fachrichtung:

    Wirtschaft und Verwaltung absoliviert.


    Ohne Entgelt!


    Wir sind uns unsicher, wie dieser Fall sozialversicherungstechnisch zu behandeln ist.


    Es handelt sich um ein Plichtpraktikum (Nachpraktium). Ich würde dies versicherungspflichtig abrechnen mit PSG 105 und fiktivem Entgelt.


    Ganz sicher sind wir uns jedoch nicht. Daher die Frage, ob die o.g. Abrechnung in Ordnung ist?

    Vielen Dank!

    Oliver Stippe

     

  • 02
    RE: Abrechnung einjährig gelenktes Praktikum nach BASS 13-31 Nr.1 ohne Entgelt

    Hallo Herr Stippe,
     
    nach Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass es sich hier um ein Praktikum nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums handelt, um durch Absolvierung dieses Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen. Nach erfolgreicher Ableistung eines solchen Praktikums erhalten die betreffenden Personen die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.
     
    Sofern das Praktikum zur Erlangung des berufspraktischen Teils der Fachhochschulreife im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, unterliegen die Praktikanten - unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht - als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; nach § 25 Abs. 1 SGB III).
     
    Da in Ihrem Fall kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind die monatlichen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus 1% der monatlichen Bezugsgröße (2025: bundeseinheitlich 37,45 €) zu berechnen.
     
    Wie von Ihnen beschrieben, handelt es sich hierbei um eine vorgeschriebenes Nachpraktikum.
     
    Der Personengruppenschlüssel „105“ in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0110“ ist zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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