Expertenforum - Abmeldung wegen rückwirkender Erwerbsminderungsrente

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  • 01
    Abmeldung wegen rückwirkender Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter von uns ist bereits seit dem 15.01.2024 im Krankengeldbezug.


    Am 03.04.2025 haben wir einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung darüber erhalten, dass unser Mitarbeiter rückwirkend zum 01.11.2024 eine Erwerbsminderungsrente bezieht.


    Rückwirkend zum 31.10.2024 haben wir eine Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel und zum 01.11.2024 eine Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel vorgenommen.


    Unsere Frage ist nun: Zu wann muss die Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung für diesen Mitarbeiter erfolgen?


    Über eine zeitnahe Rückmeldung würden wir uns freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Tamara Buchholz

  • 02
    RE: Abmeldung wegen rückwirkender Erwerbsminderungsrente

    Hallo Frau Buchholz,
     
    wird eine Rente (z.B. wegen voller Erwerbsminderung) rückwirkend zugebilligt, ist – wie Sie bereits korrekt festgestellt haben - auch eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vom Arbeitgeber vorzunehmen. Dies kann jedoch nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von dem Rentenbezug erhält.
     
    Erfolgt die Bewilligung während des Bezuges von Krankengeld, endet diese Geldleistung mit dem Tag des Eingangs des Rentenbescheids bei der Krankenkasse. Besteht die Beschäftigung im Anschluss an den Krankengeldbezug arbeitsrechtlich weiter, so hat der Arbeitgeber dies im sozialversicherungsrechtlichen Sinne nach Ablauf eines Zeitmonats mit dem Meldegrund „34“ abzumelden. Dieser Monatszeitraum sind Sozialversicherungstage.
     
    In Zweifelsfällen ist es sinnvoll, die Meldezeiträume mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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