Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns ist bereits seit dem 15.01.2024 im Krankengeldbezug.
Am 03.04.2025 haben wir einen Bescheid von der Deutschen Rentenversicherung darüber erhalten, dass unser Mitarbeiter rückwirkend zum 01.11.2024 eine Erwerbsminderungsrente bezieht.
Rückwirkend zum 31.10.2024 haben wir eine Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel und zum 01.11.2024 eine Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel vorgenommen.
Unsere Frage ist nun: Zu wann muss die Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung für diesen Mitarbeiter erfolgen?
Über eine zeitnahe Rückmeldung würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tamara Buchholz