Hallo Expertenteam,
wir hatten einen Mitarbeiter, der vom 11.09.2025 bis zum 13.09.2025 bei uns angestellt war. Am 13.09.2025 nahm er eine unbezahlte Abwesenheit. Muss bei ihm die DEÜV-Abmeldung mit Meldegrund 30 oder 34 erstellt werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.