Guten Tag,
wir haben seit 01.04.25 einen Rentner mit PGR 119 und BGR 3321 befristet bis 30.09.2025 beschäftigt. Es besteht also kein Anspruch auf Krankengeld.
Nun war der Mitarbeiter krank und die Lohnfortzahlung endete am 20.08.2025
Mit welchem Meldegrund und zu welchem Datum ist der Mitarbeiter abzumelden?
Meldegrund 34 zum 20.09.2025 oder Meldegrund 30 zum 20.08.2025?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.