Liebes Expertenforum,
Folgender Sachverhalt:
Bei einem Mitarbeiter (geb. 04.05.1962) in langandauernder Arbeitsunfähigkeit läuft zum 27.10.2025 das Krankengheld aus. Ab dem 28.10.2025 erhält er (voraussichtlich zunächst) Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit (bis auf Weiteres). Wir gehen davon aus, dass dann die Agentur für Arbeit Kontakt mit der DRV aufnimmt wegen evtl. Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Nach unserer Kenntnis müssen wir als Arbeitgeber eine sozialversicherungsrechtliche Abmeldung zum 27.10.2025 vornehmen, die den Zeitraum 01.01.2025 bis 27.10.2025 umfasst.
Frage(n):
Welcher Abmeldegrund ist hier zu verwenden? 30 oder 34 oder ein ganz anderer?
Vielleicht könnten Sie uns bitte auch einen kurzen Ausblick in die Zukunft geben, wie zu verfahren wäre, wenn der Mitarbeiter vielleicht irgendwann mal austritt (Abmeldegrund) oder evtl. auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit (oder einer vorgezogenen Altersrente) wieder ein paar Stunden bei uns arbeitet (Anmeldegrund)?
Über eine zeitnahe Antwort würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank bereits im Voraus.
Freundliche Grüße