Hallo,
ein neue Mitarbeiterin beginnt zum 01.06.2025 in unserem Unternehmen. Sie ist voll versicherungspflichtig.
Sie hat eine Rückzahlungsvereinbarung mit ihrem vorherigen Arbeitgeber aufgrund einer absolvierten Weiterbildung.
Unser Unternehmen möchte diese Rückzahlungsvereinbarung übernehmen und diese Summe Netto an die Mitarbeiterin auszahlen, damit diese ihre Verpflichtung ausgleichen kann.
Die Zahlung soll direkt zum Beschäftigungsstart im Juni erfolgen.
a. gehen wir richtig davon aus, dass diese Übernahme der Rückzahlungsvereinbarung sozialversicherungspflichtiges Gehalt ist?
b. ist diese Zahlung zu Beginn der Beschäftigung dann als Einmalzahlung zu betrachten?
c. das laufende Gehalt liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, zusammen mit der Ablösesumme liegt es oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Ist es korrekt, dass die Zahlung dann zusammen mit dem laufende Monatsgehalt trotzdem nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Monats verbeitragt wird, weil es keine Vorbeschäftigungszeiten bei diesem Arbeitgeber gibt?
Viele Grüße,
A. Brand