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  • 01
    Abhängige Beschäftigung während Anfertigung der Technikerarbeit

    Hallo zusammen,


    zum Abschluss der Technikerschule (Vollzeitschule) ist eine Abschlussarbeit erforderlich. Diese soll im Betrieb angefertigt werden. Eine Schulbescheinigung der Technikerschule liegt für den kompletten Zeitraum vor. Der Betrieb möchte eine Vergütung in Höhe von 1000 EUR mtl. bezahlen. Liegt für den Zeitraum der Anfertigung der Technikerarbeit eine abhängige Beschäftigung vor?


    Vielen Dank für die Einschätzung und viele Grüße

  • 02
    RE: Abhängige Beschäftigung während Anfertigung der Technikerarbeit

    Hallo ck11,
     
    der Begriff des ordentlichen Studierenden erstreckt sich nicht allein auf Studenten von Hochschulen bzw. Fachhochschulen. Als ordentliche Studierende im Sinne dieser Regelungen sind grundsätzlich auch die Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen anzusehen.
     
    Dies bedeutet, dass die Erstellung der Technikerarbeit nach unserem Verständnis analog einer Bachelor- oder Masterarbeit von Studenten zu sehen ist, sofern diese in der Prüfungsordnung vorgeschrieben wird. Es besteht Sozialversicherungsfreiheit, wenn neben der Erstellung der Technikerarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Zahlung von Beiträgen kommt dann nicht in Betracht. Meldungen sind ebenfalls nicht zu erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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